
KI-Chatbot-Haftung: Wer haftet, wenn der Bot Kunden falsch informiert?
Das OLG Hamm hat am 12.05.2026 entschieden (Az. 4 UKl 3/25): Falschaussagen von KI-Chatbots werden dem Unternehmen wie eigene Werbeaussagen zugerechnet – verschuldensunabhängig, auch bei Halluzinationen. Disclaimer und das Argument, die KI arbeite autonom, schützen nicht. Wer einen Chatbot betreibt, muss dessen Antworten aktiv prüfen und laufend kontrollieren.


























